

Sie stehen kurz vor dem Verkauf oder der neuen Vermietung und der Energieausweis fehlt noch? Kein Problem. Wir kennen die Anforderungen, haben die Erfahrung und arbeiten effizient – damit Sie keine Zeit verlieren und rechtlich auf der sicheren Seite sind. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Kommunikation mit Energieberatern und Behörden, sodass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Je nach Gebäudealter, Nutzung und persönlicher Situation ist ein anderer Ausweistyp vorgeschrieben oder sinnvoll. Wir beraten Sie individuell.
Verbrauchsausweis
Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Einfach und günstig in der Erstellung – geeignet, wenn Verbrauchsdaten vorliegen.
Bedarfsausweis
Berechnet den theoretischen Energiebedarf auf Basis von Gebäudestruktur, Dämmung und Heiztechnik – unabhängig vom tatsächlichen Verhalten der Bewohner.
Energieausweis für Immobilien


Unsicher, welcher Ausweistyp der richtige ist? Kein Problem. Wir beraten Sie kostenlos und unverbindlich – damit Sie die richtige Entscheidung treffen.
15.000 € Bußgeld? Lieber nicht!

Wer eine Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchte, kommt am Energieausweis nicht vorbei. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt ihn vor – bereits in der Immobilienanzeige müssen Energieeffizienzklasse und Kennwerte angegeben sein. Fehlt der Ausweis, drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
Als zertifizierter Energieberater und erfahrener Immobilienmakler erstellen wir Ihren Energieausweis – Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – direkt und ohne Umwege. Sie erhalten persönliche Beratung, klare Empfehlungen und ein rechtssicheres Dokument, das innerhalb von 3–5 Werktagen ausgestellt wird.
Der Vorteil: Bei uns kommt der Energieausweis nicht von einem anonymen Online-Anbieter, sondern von einem Fachmann, der Ihre Immobilie kennt und den gesamten Vermarktungsprozess im Blick hat. So sparen Sie Zeit, vermeiden Fehler und sind von Anfang an optimal aufgestellt.
Energieausweis beantragen – unkompliziert und persönlich. Sprechen Sie uns an.
Wir holen das Beste aus Ihrer Immobilie heraus


Einen Energieausweis benötigen Sie immer dann, wenn Sie eine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchten. Er muss potenziellen Käufern oder Mietern bereits bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt und spätestens bei Vertragsabschluss übergeben werden. Auch in Immobilienanzeigen sind bestimmte Energiekennwerte Pflichtangabe.
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist in der Regel günstiger. Der Bedarfsausweis berechnet den theoretischen Energiebedarf anhand von Gebäudestruktur, Dämmung und Heiztechnik – unabhängig vom Nutzerverhalten. Für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1977 gebaut und seitdem nicht umfassend modernisiert wurden, ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben.
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum zehn Jahre gültig. Nach Ablauf dieser Frist oder nach umfassenden energetischen Sanierungsmaßnahmen muss ein neuer Ausweis ausgestellt werden, um den aktuellen energetischen Zustand des Gebäudes korrekt abzubilden.
Das hängt vom Ausweistyp ab. Für den Verbrauchsausweis genügen in der Regel die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre sowie Grunddaten zum Gebäude. Für den Bedarfsausweis werden zusätzlich Baupläne oder Grundrisse sowie Informationen zur Gebäudehülle und Heiztechnik benötigt. Wir unterstützen Sie beim Zusammenstellen aller erforderlichen Unterlagen.
Wer beim Verkauf oder der Vermietung keinen gültigen Energieausweis vorlegt oder in Anzeigen unvollständige Energieangaben macht, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach GEG §108. Es drohen Bußgelder von bis zu 15.000 Euro.
